Geschichte

Einen guten Grund für ausgedehnte Feierlichkeiten haben in diesem Jahr Bürger und Gäste der Stadt Ibbenbüren. Am 1. Februar 1724 wurde das Oberlingische Kirchspiel zur Stadt erhoben. Kein Geringerer als der preußische König Friedrich Wilhelm I. (1688 – 1740) hatte in seiner Residenz in Berlin die Verleihung der Stadtrechte an das Dorf im fernen Westfalen angeordnet. Bereits im Jahr 1702 gelangte er im Rahmen der Erbfolge in den Besitz der Grafschaft Lingen, zu der die Kirchspiele und Vogteien Ibbenbüren, Recke, Mettingen und Brochterbeck gehörten.

Gegen die Verleihung der Stadtreche machten die Dorfbewohner Einwände geltend, da die Stadtwerdung mit der Einführung einer Akzise verbunden war. Sie vertraten die Meinung, dass die landesherrliche Abgabe, vergleichbar mit der heutigen Mehrwert- oder Umsatzsteuer, vor allem die Kasse des Königs fülle sollte. Dieser Standpunkt war nicht unberechtigt, denn Friedrich Wilhelm I. wurde nicht ohne Grund „Soldatenkönig“ genannt. Auch in den umliegenden Gemeinden regte sich Protest. Die dort ansässigen Händler und Handwerker mussten um ihre Existenzgrundlage bangen, wenn ihre Gewerbe künftig nur noch in den Städten ausgeübt werden durften. Die Einführung der Akzise erfolgte daher erst am 1. Februar 1724, einen Monat später als geplant.

Da in Ibbenbüren keine Stadtbefestigung existierte, fanden die Steuerpflichtigen wegen fehlender Kontrollmöglichkeiten zahlreiche Schlupflöcher für den Austausch von Waren. Historiker schätzen daher den fiskalischen Nutzen für die preußische Staatskasse als gering ein. Erst im Jahr 1743 wurde mit Bürgermeister Johann Friedrich Rump, seinem Stellvertreter Laurenz Sprengel und Senator Johann Wilhelm Brüggemann der erste Magistrat der Stadt Ibbenbüren berufen. Im städtischen Haushalt, dem sogenannten „Competentz-Etat“, waren Einnahmen von 118 Reichstalern verzeichnet.

Heute ist Ibbenbüren zur größten Stadt im Tecklenburger Land herangewachsen. Die etwa 55.000 Einwohner sind dazu eingeladen, in der Festwoche vom 14. bis 23. Juni 2024 die Verleihung der Stadtrechte zu feiern.

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